Häufig gestellte Fragen (FAQ – Frequently Asked Questions)
Hier habe ich Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um mein Kosmetikinstitut aufbereitet. Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann sprechen Sie mich bitte an.
Falls Sie Ihren gebuchten Termin nicht einhalten können, sagen Sie ihn bitte mindestens 24 Stunden vorher ausschließlich telefonisch ab. Sollte ich dann gerade nicht erreichbar sein, sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter.
Bitte nicht per Mail absagen, da ich nicht täglich mein Mail-Postfach abrufe.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass ich nicht abgesagte Termine oder Termine die weniger als 24 Stunden vor der Behandlung abgesagt werden in Rechnung stellen werde.
Diese Frage lässt sich leider nicht so leicht beantworten. Das ist abhängig von der Ferien- bzw. Jahreszeit. Grundsätzlich bin ich über mehrere Wochen ausgebucht. Trotzdem kann es mal sein, dass ein Termin abgesagt wurde. Vormittags lässt sich kurzfristiger ein Termin finden.
Rufen Sie mich gerne an. Vielleicht kann ich Ihnen einen kurzfristigen Termin anbieten.
Kommen Sie bitte so pünktlich wie möglich, am besten 5 Minuten vor dem vereinbarten Termin. So werden Sie keine Wartezeit haben.
Sollten Sie viel später kommen, kann es sein, dass Ihre Behandlung leider kürzer ausfallen muss.
Ja, neben dem Haus (an dem Esserker) auf dem eigenen Grundstück befindet sich ein Kundenparkplatz. Stellen Sie Ihr Fahrzeug bitte so ab, dass sich ggf. noch ein zweites KFZ daneben stellen könnte.
Parken Sie bitte nicht vor dem Grundstück auf der Straße, da die Durchfahrt dann für andere Fahrzeuge zu eng ist.
Ja, ich bin sehr gut mit den öffentlichen Verkehsmitteln zu erreichen. Vom Bergedorfer Bahnhof kommend können Sie in die Buslinien 225, 227, 327 oder 328 einsteigen und an der Haltestelle Heinrich-Stubbe-Weg wieder aussteigen. Dann ist es nur noch ein kurzer Fußweg von weniger als 2 Minuten.
Nein, ich arbeite grundsätzlich nicht mit einem Vapozon (Gesichtsbedampfer). Mit einem Vapozon wird das Gesicht nur punktuell befeuchtet. Der warme Dampf kann beim Einatmen außerdem unangenehm für die Kundin sein.
Ich arbeite mit warmen Kompressen. Die sind für die Kundin viel angenehmer und das ganze Gesicht wird so besser und gleichmäßiger für die Behandlung vorbereitet.
Ich habe mich auf Gesichtsbehandlungen spezialisiert, Fußpflege biete ich leider nicht an.
Ja, wenn Sie einen bei mir gekauften Gutschein geschenkt bekommen haben, dann können Sie ihn grundsätzlich wahlweise für Produkte oder Behandlungen einsetzen. Ihnen stehen Leistungen im Gegenwert des ursprünglich bezahlten Betrages zur Verfügung.
Das bedeutet im Beispiel: Sie haben einen Gutschein erhalten und es steht „Gesichtsbehandlung“ drauf. Dann können Sie dafür natürlich auch Produkte erhalten (im gleichen Gegenwert des ursprünglichen Gutscheinpreises).
Sollte der bezahlte Gutscheinbetrag höher sein, als der eingelöste Wert, kann der Restwert beim nächsten Einkauf oder bei der nächsten Behandlung eingelöst werden.
Gutscheine, die ich im Rahmen von Aktionen verschenkt habe, sind davon ausdrücklich ausgeschlossen. Diese sind nur für das bestimmt was auf dem Gutschein beschrieben wurde.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, einen Gutschein gegen Bargeld einzulösen.
Sie haben einen aus meinem Kosmetikinstitut gekauften Gutschein, der bereits vor längerer Zeit ausgestellt wurde und wissen nicht, ob er noch gültig ist?
Hier die Antwort:
Auszug von der Webseite der Verbraucherzentrale Hamburg
Ein Gutschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig, denn jeder allgemeine zivilrechtliche Anspruch verjährt in drei Jahren. Mit dem einem Gutschein zugrunde liegenden Anspruch (aus Kaufvertrag, Dienstvertrag, etc.) ist dies nicht anders. Gerechnet werden die drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde (§§ 195, 199 BGB).
Im Einzelfall kann die Lebensdauer eines Gutscheines allerdings auch kürzer sein, etwa zwei Jahre oder auch nur ein Jahr. Eine solche Befristung muss sich aber durch besondere Umstände des Einzelfalles rechtfertigen lassen. Zum Beispiel kann ein Gutschein über eine Dienstleistung – etwa eine Stadtrundfahrt oder eine Kosmetikbehandlung – durchaus auf ein Jahr befristet sein, wenn im nächsten Jahr Lohn- und sonstige Kosten ansteigen werden und damit der Wert der Dienstleistung nicht mehr dem ursprünglichen Wert des Gutscheins entspricht. ………..
Gutscheine, die ich im Rahmen von Aktionen verschenkt habe, sind davon ausdrücklich ausgeschlossen. Diese sind nur für die auf dem Gutschein ausgeschriebene Dauer bestimmt.
Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass es nicht möglich ist, einen Gutschein gegen Bargeld einzulösen.
Rufen Sie mich bitte an, wenn Sie einen Gutschein haben, der schon älter ist. Ich werde versuchen eine Lösung zu finden.
Sie können entweder bequem mit Karte und PIN oder mit Bargeld bezahlen. So, wie Sie es wünschen.
Bei Kartenzahlung werden folgende Karten akzeptiert:
– Girocard (ehemalige EC-Karte),
– Geldkarte auf Girocard
Sollten Sie Ihr Smartphone so eingerichtet haben, dass Sie damit bezahlen können (Wallet), werden die zuvor genannten Karten auch darüber akzeptiert.
Nein, Teil- oder Ratenzahlungen sind leider nicht möglich.